Gewerblicher Schutz

Bitte aufmerksam lesen!

Sowohl die Technik als auch das Fertigungverfahren des Schalwandlers "Basurman" sind patentrechlich geschützt. Auch bei der optischen Erscheinungform handelt es sich um ein eingetragenes Design. Das bedeutet, dass sogar die simple Anordnung von 2,3,4  oder mehr Lautsprechern ist geschützt und weder für Werbezwecke und Dekorationen noch für irgendwelche andere Anwendungen erlaubt. Auch dann  nicht, wenn die Funktion als Schallwandler nicht gegeben ist.

"Basurman" ist eine eingetragene Wortmarke. 

Der Missbrauch jeglicher Art zieht nach sich rechtliche Konsequenzen und stellt eine Straftat im Sinne von Patentgesetzt dar.
 

Basurman ist eine eingetragene Marke. Alle Rechte vorbehalten.

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